Musik- und Kunstschulen absichern
Am 12. und 13. Oktober 2023 fand die Mitgliederversammlung und die Schulleitertagung des Verband der Musik- und Kunstschulen Brandenburg in Potsdam statt.
Im Rahmen dieser jährlichen Versammlung sprachen sich die Schulträger und -leitungen der 36 Brandenburger Musik- und Kunstschulen mit öffentlichem Bildungsauftrag dafür aus, das Brandenburger Musik- und Kunstschulgesetz noch in dieser Legislaturperiode des Landesparlaments - also bis zum Sommer 2024 - zu novellieren.
Das Brandenburgische Musik- und Kunstschulgesetz existiert seit 2014 und wird alle 5 Jahre evaluiert. Der Evaluationsbericht für 2019 liegt dem VdMK seit Juli vor. Für die erstklassige Bildungsarbeit an den Musik- und Kunstschulen, die wie die allgemeinbildenden Schulen von einem ähnlich dramatischen Fachkräftemangel betroffen sind, ist es erforderlich, dass die Neubewertung der gesetzlichen Kriterien gerade auch vor dem Hintergrund der sich rasant verändernden Rahmenbedingungen im Bildungsbereich noch innerhalb der jetzigen Legislatur erfolgt.